Von-Pfetten-Füll-Platz 6
86949 Windach
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TAGESORDNUNG :
1. Begrüßung und Totengedenken
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Bericht des Vorstandes – u.a. „ Aktueller Stand Sportheimbau“
4. Kassenbericht
5. Stellungnahme der Revisoren und Entlastung der Kassenführung
6. Berichterstattung der Abteilungsleiter
7. Ehrungen
8. Abstimmung gemäss Satzung nach § 43 i in Verbindung mit einer Satzungsänderung
8.1 Ernennung des Wahlausschusses
8.2.1 Anpassung der Satzung, Beträge von DM in Euro ändern, den §21a, II, IV, V, sowie § 30 III, IV und § 24 IV betreffend – siehe Auslage 1-3
8.2.2 Familienmitgliedschaft – siehe Auslage 4
9. Turnusmässige Wahlen gem. Satzung
9.1 Wahl des 1. Vorstandes
9.2 Wahl des 1. Schriftführers
9.3. Wahl des 2. Kassiers
9.4. Wahl des 2. Beirates
9.5. Wahl des 5. Beirates
10. Anträge der Mitgliederversammlung gem. § 40 Absatz 4 der Satzung
11. Allgemeine Aussprache, Wünsche und Anträge
Der Vorstand bittet alle aktiven und passiven Vereinsmitglieder, diesen wichtigen Termin zur Teilnahme nicht nur vorzumerken, sondern durch ihr Erscheinen und konstruktive Vorschläge einen persönlichen Beitrag zu leisten, um eine erfolgreiche Vereinsarbeit weiterhin zu gewährleisten.
Anträge zur Mitgliederversammlung können nur behandelt werden, wenn sie mindestens 10 Tage vor dem Versammlungstermin schriftlich beim 1. Vorstand eingereicht wurden.
Manfred Schöller
1.Vorsitzender