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Aktuelle 2Gplus-Regeln für den Sportbetrieb

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Hinweis: Die Regeln zum Hotspot-Lockdown (7-Tage-Inzidenz über 1.000) finden bis einschließlich 9. Februar 2022 keine Anwendung.

Regeln während der Corona-Pandemie für Indoor- (z. B. Sporthalle in der Grundschule) und Outdoor-Sport (7-Tage-Inzidenz unter 1.000!)

  • 2G-Regelung für den Outdoor-Sport
  • 2Gplus-Regelung für den Indoor-Sportbetrieb
  • 3G-Regelung für haupt- und ehrenamtlich Tätige (z.B. Übungsleiter)
  • Max. 50% Kapazitätsauslastung von Hallen, Gymnastikräumen, etc.
  • Trainings- und Wettkampfbetrieb unter Einhaltung der 2Gplus-Regelung Indoor bzw. 2G-Regelung Outdoor erlaubt
  • Nutzung von Umkleiden und Duschen erlaubt

Erläuterung:

  • 2G: geimpft, genesen und Kinder, die unter 14 Jahre alt sind
  • 2Gplus: geimpft, genesen und zusätzlich getestet (PCR-, Schnell- bzw. Selbsttest vor Ort unter Aufsicht) oder eine Auffrischimpfung („Booster“)
  • Zutritt haben weiterhin:
    • Kinder bis zum sechsten Geburtstag
    • Schüler mit regelmäßigen Schultestungen (gilt auch für minderjährige Schüler von 14- bis 17 Jahren)
    • noch nicht eingeschulte Kinder
    • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können
  • Vollumfängliche FFP2-Maskenpflicht (außer bei der Sportausübung)

1. Vorstand SF Windach e. V. Windach, 29.01.2022